Luxemburg nimmt seit 1.1.2015 am automatischen Informationsaustausch für Zinserträge teil und für 2016 ist Verschärfung zu erwarten. LHP Rechtsanwälte bieten steuerrechtliche Beratung und Hilfestellung.
Das Bankgeheimnis in Luxemburg ist für deutsche Finanzämter weitgehend abgeschafft worden und wird in naher Zukunft faktisch nahezu vollständig beseitigt. Der Informationsaustausch für bestimmte Kapitaleinkünfte erfolgt bereits für natürliche Personen. Künftig werden alle Rechtsträger, also auch juristische Personen und z.B. Trusts, betroffen sein. Luxemburg hatte für sein Bankgeheimnis politisch noch lange die „Fahne hochgehalten“, aber letztlich aufgrund der internationalen Entwicklung und des politischen Drucks nachgeben müssen.
Bereits 2009 erklärte Luxemburgs Finanzminister, Luxemburg werde die vollen Standards der OECD zum steuerlichen Informationsaustausch übernehmen. Bis Ende 2014 wurde Luxemburg seitens der EU übergangsweise erlaubt, keine automatischen Auskünfte über Zinserträge zu erteilen. Seit Anfang 2015 erteilt Luxemburg im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe automatisch Auskunft über bestimmte Kapitaleinkünfte. LHP Rechtsanwälte informieren zu Entwicklung und aktuellem Stand bezüglich Informationsaustausch mit Luxemburg.
Künftig wird der automatische Informationsaustausch auch mit Luxemburg erheblich ausgedehnt, sobald der AIA (neuer globaler Standard, vgl. hierzu weitergehende Hinweise in unseren gesonderten Textbeitrag zum AIA) wahrscheinlich ab 2017 rückwirkend für 2016 angewandt wird:
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535