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Informationsaustausch mit Luxemburg

Luxemburg nimmt seit 1.1.2015 am automatischen Informationsaustausch für Zinserträge teil und für 2016 ist Verschärfung zu erwarten. LHP Rechtsanwälte bieten steuerrechtliche Beratung und Hilfestellung.

Das Bankgeheimnis in Luxemburg ist für deutsche Finanzämter weitgehend abgeschafft worden und wird in naher Zukunft faktisch nahezu vollständig beseitigt. Der Informationsaustausch für bestimmte Kapitaleinkünfte erfolgt bereits für natürliche Personen. Künftig werden alle Rechtsträger, also auch juristische Personen und z.B. Trusts, betroffen sein. Luxemburg hatte für sein Bankgeheimnis politisch noch lange die „Fahne hochgehalten“, aber letztlich aufgrund der internationalen Entwicklung und des politischen Drucks nachgeben müssen.

Bisherige Entwicklung und aktueller Stand: Informationsaustausch mit Luxemburg

Bereits 2009 erklärte Luxemburgs Finanzminister, Luxemburg werde die vollen Standards der OECD zum steuerlichen Informationsaustausch übernehmen. Bis Ende 2014 wurde Luxemburg seitens der EU übergangsweise erlaubt, keine automatischen Auskünfte über Zinserträge zu erteilen. Seit Anfang 2015 erteilt Luxemburg im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe automatisch Auskunft über bestimmte Kapitaleinkünfte. LHP Rechtsanwälte informieren zu Entwicklung und aktuellem Stand bezüglich Informationsaustausch mit Luxemburg.

Was bisher geschah: Übergang zu den OECD Standards zum steuerlichen Informationsaustausch

Aktueller Stand: Automatische Auskunft im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe

Automatischer Informationsaustausch mit Luxemburg wird ausgedehnt

Künftig wird der automatische Informationsaustausch auch mit Luxemburg erheblich ausgedehnt, sobald der AIA (neuer globaler Standard, vgl. hierzu weitergehende Hinweise in unseren gesonderten Textbeitrag zum AIA) wahrscheinlich ab 2017 rückwirkend für 2016 angewandt wird:

  • Dieser neue Standard wird auch juristische Personen und sonstige Rechtsträger wie z.B. Trusts betreffen (also nicht nur natürliche Personen).
  • Weiterhin wird dann der Austausch auch für Dividenden und Kursgewinne erfolgen, die (wahrscheinlich) ab 2016 direkt oder indirekt erzielt werden.
  • Betroffen sein werden auch die Salden der Bankkonten.

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