Neue Regeln zum automatischen Auskunftsverkehr mit den USA im Bereich der Kapitaleinkünfte
FATCA ist die Abkürzung für ein in 2010 in Kraft getretenen US-Gesetz, mit dem weltweit ausländische Finanzinstitute zur Informationsmitteilung an die US-Steuerverwaltung Internal Revenue Service (IRS) verpflichtet worden sind („Foreign Account Tax Compliance Act“; mehr lesen zu Tax Compliance).
Wichtig ist: Seit 2012 ist FATCA keine Einbahnstraße mehr, sondern dient dem gegenseitigen Informationsaustausch mit den USA. Frühere Medienberichte sind damit überholt. Somit liefern auch die USA anderen Staaten Informationen über Finanzkonten, wobei ein entsprechendes FATCA-Abkommen mit den USA Voraussetzung ist. Deutschland hat die entsprechenden Regelungen geschaffen.
Die Informationen sollen nach dem Abkommen USA/Deutschland für Zeiträume ab 2014 ausgetauscht werden. Mit dem praktischen Vollzug ist in 2015 zu rechnen. Das Abkommen ersetzt keine bestehende Regelung, sondern ergänzt das bereits zwischen den USA und Deutschland bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA USA). Deutschland setzte FATCA u. a. durch das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes um.
Die Umsetzungs-Verordnung für das FATCA (FATCA-USA-UmsV) regelt in Deutschland die Erhebung der erforderlichen Daten durch die Finanzinstitute und deren Übermittlungsform:
Großbritannien paraphierte in 2013 als erstes Partnerland das Abkommen mit den USA.
Mittlerweile haben über 20 Staaten ein entsprechendes Abkommen mit den USA vereinbart. Weitere mehr 30 Staaten verhandeln zurzeit mit den USA über die Einführung.
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