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Automatischer Informationsaustausch

Dem deutschen Fiskus fallen Informationen über ausländische Einkünfte wie reife Äpfel vom Baum in den Korb. LHP Rechtsanwälte informieren und beraten zum automatischen Informationsaustausch.

Der automatische Informationsaustausch ist ein besonders effektives Werkzeug des Fiskus zur Informationsgewinnung. Das Finanzamt muss sich hierbei nicht um die jeweiligen einzelnen Informationen im Ausland bemühen, sondern erhält diese jährlich schwungweise automatisch. Dies betrifft zwar zurzeit noch nicht alle Einkunftsarten. Der Zug fährt aber unaufhaltsam in die Richtung des verstärkten automatisierten Informationsaustausches. Da der Betroffene erst im Nachhinein von der Auskunft erfährt, kann der Zeitpunkt dann für eine Selbstanzeige u.U. zu spät sein. Im Einzelfall bietet es sich an, die Möglichkeit einer Selbstanzeige zu besprechen. Hierbei sollten die neue Rechtslage und auch etwaige Sperrgründe berücksichtigt werden. Beispielsweise würde die Tatentdeckung die Selbstanzeige sperren.

Fakten und Informationen zum Automatischen Informationsaustausch

Seit 2005 existiert der automatische Informationsaustausch in der EU. LHP Rechtsanwälte informieren zu Bedeutung, den Kreis der betroffenen Personen und Historie des automatischen Informationsaustausches aufgrund der EU-Richtlinie von 2003. 

Was bedeutet der automatische Informationsaustausch?

Welche Personen sind durch den automatischen Informationsaustausch von der EU-Zinsrichtlinie betroffen?

Seit wann gibt es den Automatischen Informationsaustausch nach der EU-Zinsrichtlinie?

Welche Daten werden im Rahmen des Automatischen Informationsaustauschs nach der EU-Zinsrichtlinie weitergegeben?

Wie sieht die Zukunft aus?

Neben den o.g. Zinseinkünften sollen künftig auch weitere Informationen zu Kapitaleinkünften und Einkunftsarten automatisch gemeldet werden. Zudem werden sich deutlich mehr Staaten an dem Auskunftsverkehr beteiligen.

Zurzeit ist das sog. AIA-Verfahren ein aktuelles Thema: Hierbei handelt es sich um einen neuen internationalen Standard betreffend den automatischen Auskunftsverkehr bzgl. Einkünfte aus Bankkonten und Depots. Im Oktober 2014 haben sich mehr als 50 Länder dazu verpflichtet, einen erweiterten automatischen Informationsaustausch betreffend Kapitaleinkünfte auf Basis des neuen OECD/G20-Standards einzuführen. Diese erweiterten Regelungen werden - je nach Staat - voraussichtlich im Zeitraum 2016 bis 2018 in Kraft treten. Mittlerweile haben sich rund 90 Staaten und sonstige völkerrechtliche Subjekte politisch verpflichtet, den AIA-Standard umzusetzen.

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