Die wachsende Globalisierung führte für die nationalen Finanzbehörden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zunehmend zu Schwierigkeiten bei der Sicherstellung einer lückenlosen Steuererhebung und Steuerstrafverfolgung.
Da sich ihre Hoheitsgewalt grundsätzlich auf das Gebiet des jeweiligen Staates beschränkt, war es den Finanzverwaltungen und Strafverfolgungsbehörden zumeist unmöglich, steuerrelevante Erkenntnisse im Ausland zu gewinnen. Dieses Unvermögen nutzten viele Steuerpflichtige in zum Teil strafbarer Weise aus, indem sie sich durch intransparente Aktivitäten auf internationalem Parkett Steuervorteile verschafften. In der Absicht, dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, haben sich die internationalen Finanzverwaltungen in den vergangenen Jahren zusammengeschlossen und verschiedene Verfahren entwickelt, um das Besteuerungsdefizit zu beseitigen. Eines dieser neuen Verfahren ist das des automatischen Informationsaustauschs (AIA), dessen Grundzüge im Nachfolgenden dargestellt werden.
Als Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Wahrnehmung der rechtlichen und steuerlichen Interessen unserer Mandanten. Unter anderem beraten wir auch in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten erfolgreich und lösungsorientiert.
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