Kaum eine andere Steuerart bietet sich so sehr als Gestaltungssteuer an wie Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. LHP Rechtsanwälte bieten umfassende Rechtsberatung und Steuerberatung als Rechtsanwalt, Fachanwalt Steuerrecht und Steuerberater zu Steuern bei Erbe und Schenkung.
Gerade im Bereich der vorweggenommen Erbfolge können LHP Rechtsanwälte und Steuerberater eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmte, steueroptimierte Nachfolgegestaltung und Nachlassabwicklung als spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht für Sie vornehmen. Da nach der Reform des Erbschaftsteuergesetzes und Schenkungsteuergesetzes im Jahr 2009 eine Vielzahl von gesetzlichen Rechtsbegriffen höchstrichterlich noch nicht geklärt sind, sind dadurch Steuerrechtstreitigkeiten mit dem Finanzamt bei einer vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung) oder bei einer Erbschaft vorprogrammiert sind, ist es insbesondere bei größeren Vermögen ratsam, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Unsere auf das Steuerstreitverfahren und die Nachfolgeberatung spezialisierten Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht unterstützten Sie bei der Vorbereitung und Beantragung einer verbindlichen Auskunft.
Nach einem Erbfall bestehen auch noch Gestaltungsmöglichkeiten beispielsweise durch eine Erbausschlagung oder durch die Geltendmachung eines Pflichtteilsrechtes (siehe etwa Ehegattenerbrecht, Erb- und Pflichtteilsrecht der Ehegatten) Erbschaftsteuer zu sparen.
In beiden Fällen müssen Schenkungsteuererklärungen bzw. Erbschaftsteuererklärungen abgegeben werden. Unsere Steuerberater bei LHP Rechtsanwälte in Köln unterstützen Sie hierbei. Wir zeigen für Sie die Schenkung bzw. das Erbe gegenüber dem zuständigen Finanzamt an. Sofern erforderlich bereiten wir gemeinsam mit Ihnen die Schenkungsteuererklärung und die Erbschaftsteuererklärung für Sie vor. Sollte das Finanzamt von den Angaben in den Steuererklärungen abweichen, unterstützen wir Sie mit unseren auf Steuerstreitverfahren spezialisierten Beratern bei der Durchführung eines außergerichtlichen Einspruchsverfahrens und führen für Sie auch finanzgerichtliche Verfahren bis hin zum Bundesfinanzhof. Soweit europarechtliche Fragen gerichtlich zu klären sind, unterstützen wir Sie auch beim Gang zum Europäischen Gerichtshof.
Wir bieten als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht eine umfassende Beratung aus einer Hand an:
Gerade im Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht lauern viele "Steuerfallen", die sowohl vom Steuerberater als auch vom Rechtsanwalt für Erbrecht nicht immer gesehen werden. So werden oft die erbschaftsteuerlichen Folgen nicht, nicht richtig oder nicht in vollem Umfang beachtet. Manchmal wird auch die erbschaftsteuerliche oder schenkungsteuerliche Gestaltung in der Praxis nur unzureichend umgesetzt. Insbesondere bei erbschaftsteuerlichen oder schenkungsteuerlichen Gestaltungen, die Betriebsvermögen oder Unternehmensvermögen betreffen, empfiehlt es sich einen auf Erbschaftsteuer spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Unsere Beratung im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer nach einem Erbfall bzw. mit der Schenkungsteuer nach einer Schenkung, aber auch im Bereich der Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge erbringen wir überwiegend für Mandanten im Raum Köln sowie bundesweit.
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.
An der Pauluskirche 3-5,
50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770
Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535