Häufig kommt es vor, dass unsere Mandantinnen und Mandanten nicht nur ihren Nachlass regeln, sondern auch zu Lebzeiten eine Bündelung und Strukturierung ihres Vermögens erzielen möchten, meist zu Gunsten der ganzen Familie. In diesen Fällen empfehlen wir regelmäßig die Gründung einer Familiengesellschaft, denn hier lässt sich beides kombinieren. Zudem bietet die Familiengesellschaft auch steuerliche Vorteile. Die Errichtung von Familiengesellschaften für Unternehmer und vermögende Privatpersonen zählt zu den Kernkompetenzen unserer unter anderem auf Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht spezialisierten Anwälte.
Als Familiengesellschaft werden Gesellschaften bezeichnet, deren Mitglieder / Gesellschafter aus einer Familie stammen und / oder die im (überwiegenden) Interesse einer Familie errichtet werden. Dabei kombiniert die Familiengesellschaft die Vorteile des Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrechts. So kann durch Gründung einer Familiengesellschaft zum Beispiel eine lebzeitige und über den Tod hinauswirkende Vermögensbindung sowie eine gemeinsame und damit einheitliche Verwaltung erreicht werden. Erbstreitigkeiten (und Pflichtteilsergänzungsansprüche) können vermieden und Steuervorteile erzielt werden.
LHP Rechtsanwälte Steuerberater im Video zum Thema Familiengesellschaft.
Die Gestaltungsplanung und Errichtung von Familiengesellschaften setzt fundierte Kenntnisse nicht nur im Gesellschaftsrecht, sondern auch im Erb- und Steuerrecht voraus. Als Rechtsanwälte, Steuerberater und Testamentsvollstrecker haben wir langjährige Gestaltungspraxis und Erfahrung in den genannten Rechtsgebieten. Wir beraten Sie sowohl bei der Gründung als auch bei der Ausgestaltung und Strukturierung Ihrer Familiengesellschaft. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Wünsche in Bezug auf die Entscheidungsfindung innerhalb der Familie und der gewünschten Vermögensnachfolge ebenso wie Ihre steuerlichen Belange mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht.
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