Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartVermögensnachfolgeErbrecht / NachlassabwicklungFamiliengesellschaften

Familiengesellschaften

Häufig kommt es vor, dass unsere Mandantinnen und Mandanten nicht nur ihren Nachlass regeln, sondern auch zu Lebzeiten eine Bündelung und Strukturierung ihres Vermögens erzielen möchten, meist zu Gunsten der ganzen Familie. In diesen Fällen empfehlen wir regelmäßig die Gründung einer Familiengesellschaft, denn hier lässt sich beides kombinieren. Zudem bietet die Familiengesellschaft auch steuerliche Vorteile. Die Errichtung von Familiengesellschaften für Unternehmer und vermögende Privatpersonen zählt zu den Kernkompetenzen unserer unter anderem auf Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht spezialisierten Anwälte.

Als Familiengesellschaft werden Gesellschaften bezeichnet, deren Mitglieder / Gesellschafter aus einer Familie stammen und / oder die im (überwiegenden) Interesse einer Familie errichtet werden. Dabei kombiniert die Familiengesellschaft die Vorteile des Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrechts. So kann durch Gründung einer Familiengesellschaft zum Beispiel eine lebzeitige und über den Tod hinauswirkende Vermögensbindung sowie eine gemeinsame und damit einheitliche Verwaltung erreicht werden. Erbstreitigkeiten (und Pflichtteilsergänzungsansprüche) können vermieden und Steuervorteile erzielt werden.

Dr. Jörg Luxem informiert zur Familiengesellschaft


LHP Rechtsanwälte Steuerberater im Video zum Thema Familiengesellschaft.

Aspekte von Familiengesellschaften

Wahl der richtigen Rechtsform für die Familiengesellschaft

Regelungen zur Mitbestimmung der Familienmitglieder

Familienvermögen - Vermögensentnahme und Vermögensnachfolge

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten in Familiengesellschaften

Familiengesellschaft: Rechtsanwalt, Steuerberater und Testamentsvollstrecker in Köln

Die Gestaltungsplanung und Errichtung von Familiengesellschaften setzt fundierte Kenntnisse nicht nur im Gesellschaftsrecht, sondern auch im Erb- und Steuerrecht voraus. Als Rechtsanwälte, Steuerberater und Testamentsvollstrecker haben wir langjährige Gestaltungspraxis und Erfahrung in den genannten Rechtsgebieten. Wir beraten Sie sowohl bei der Gründung als auch bei der Ausgestaltung und Strukturierung Ihrer Familiengesellschaft. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Wünsche in Bezug auf die Entscheidungsfindung innerhalb der Familie und der gewünschten Vermögensnachfolge ebenso wie Ihre steuerlichen Belange mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht.

Leistungen

  • Beratung in Bezug auf die für Ihre Bedürfnisse sinnvollste Rechtsformwahl
  • Beratung zu allen Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrer Familiengesellschaft
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  •  Gestaltung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer
  • Prüfung steuergünstiger Wege der Vermögensübertragung
  • Gestaltung von Schenkungsverträgen

Vorteile

  • Beratung aus einer Hand: langjährige Erfahrung als Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Testamentsvollstrecker
  • rechtliches Know How, um auch bei umfangreichen und komplexen Vermögens- und Familienstrukturen zielgerichtete und umsichtige Gestaltungen zu wählen
  • steuerliches Know How, um legales Optimierungspotential in steuerlicher Hinsicht voll auszuschöpfen

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit  widerrufen.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte