Ihre Fachanwälte rund um das Thema Steuern
StartVermögensnachfolgeErbrecht / NachlassabwicklungBerliner Testament

Berliner Testament

Mit der gemeinsamen Vereinbarung eines sogenannten Berliner Testaments noch zu Lebzeiten können Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner sich gegenseitig zu alleinigen Vollerben und (in der Regel) die Abkömmlinge zu Nacherben bestimmen. Gleichwohl das Berliner Testament als letztwillige Verfügung die häufigste Form für ein gemeinschaftliches Testament ist, gilt es durchaus einige Fallstricke zu beachten - als Fachanwälte für Erbrecht, Rechtsanwälte und Steuerberater bieten wir umfassende Beratung bei der Nachfolgegestaltung und beim Erbstreit um den letzten Willen.

Mit der Errichtung eines „Berliner Testaments“ können sich Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu alleinigen Vollerben und - in der Regel - die gemeinsamen Kinder zu sogenannten Schlusserben einsetzen. Und dies aus guten Gründen, wie wir nachfolgen zeigen. Dabei sind jedoch einige juristische Fallstricke zu beachten, das Berliner Testament ist nämlich erbrechtlich komplex. So löst es Pflichtteilsansprüche der Kinder aus, hat meist bindende Wirkung und kann bei nicht durchdachter Gestaltung erbschaftsteuerliche Nachteile mit sich bringen - als Fachanwälte für Erbrecht, Rechtsanwälte und Steuerberater bieten wir umfassende Beratung bei der rechtssicheren und steueroptimalen Gestaltung eines „Berliner Testaments“.

Philipp Stegmann informiert zum Berliner Testament


LHP Rechtsanwälte Steuerberater im Video zum Thema Berliner Testament.

Aspekte des Berliner Testaments

Vier Merkmale des Berliner Testaments

Steuerliche Hinweise zum Berliner Testament

Berliner Testament - LHP Rechtsanwälte Steuerberater Köln

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht und als Steuerberater verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Formulierung von - auch komplizierten und ausführlichen - Testamenten und Erbverträgen. Wir möchten, dass eine geregelte Nachlassabwicklung in Ihrem Sinne erfolgt und stehen Ihnen in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragen auch beim Berliner Testament zur Seite.

Leistungen

  • Ausführliches Gespräch und Bestandsaufnahme Ihrer individuellen Familien- und Vermögenssituation.
  • Rechtliche und steuerliche Nachfolgeplanung für Ehegatten und Familien (u.a. Berliner Testament).
  • Maßgeschneiderte Testamentslösung unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte und unter Einbeziehung weiterer in Betracht kommender Instrumente wie vorweggenommener Erbfolge, ggf. Pflichtteilsverzichten mit Kindern.
  • Begleitung bei der amtlichen Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht und Registrierung beim Zentralen Testamentsregister sowie ggf. bei der notariellen Beurkundung.

Vorteile 

  • Langjährige Erfahrung als Testamentsgestalter sowie als Parteivertreter in streitigen Erbangelegenheiten.
  • Steuerliches Knowhow, um auch große Nachlässe und Unternehmensvermögen so steueroptimal wie möglich auf die nächste Generation übergehen zu lassen.
  • Gesellschaftsrechtliches Knowhow, um Ihr Testament mit Ihren Gesellschaftsverträgen und Ihrer Unternehmensstruktur optimal abzustimmen und Ihre Unternehmensnachfolge sicherzustellen
  • Psychologisches Knowhow und Erfahrung als Mediator, um optimal mit schwierigen Situationen und ggf. schwierigen Familiensituationen behutsam und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl umzugehen.

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Sie können uns auch telefonisch kontaktieren unter +49 221 39 09 770.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit  widerrufen.

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB
Köln

An der Pauluskirche 3-5, 50677 Köln,
Telefon: +49 221 39 09 770

Niederlassung Zürich

Tödistrasse 53, CH-8027 Zürich,
Telefon: +41 44 212 3535

Auszeichnungen & Zertifikate als Steuerkanzlei - LHP Rechtsanwälte