In einem internationaler werdenden Umfeld gewinnt das Thema der Betriebsstätte zunehmend an Bedeutung, da Betriebsstätten Anknüpfungspunkt für die Begründung einer Steuerpflicht in Deutschland sind. Dem steuerlichen Laien fällt es häufig schwer zu erkennen, ob eine Betriebsstätte begründet wurde und welche steuerlichen Konsequenzen daraus resultieren.
An das Vorliegen einer Betriebsstätte knüpfen sich eine Reihe von Rechtsfolgen, die es zu beachten gilt. Wird das Vorliegen einer Betriebsstätte verkannt, kann dies schwerwiegende Folgen haben, denn dann bleiben bestehende steuerliche Pflichten in einem Land unter Umständen unbemerkt und münden in steuerlichen Streitigkeiten oder gar steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Nachfolgend sollen wesentliche Elemente des Begriffs der Betriebsstätte erläutert werden. Nicht leichter wird die richtige Einordnung durch die Verwendung unterschiedlicher Begrifflichkeiten und Rahmenbedingungen zwischen nationalen deutschen Steuerrecht und dem Abkommensrecht (Doppelbesteuerungsabkommen).
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Internationalen Steuerrecht beraten wir unsere Mandanten regelmäßig in grenzüberschreitenden Fragen des Steuer- und Gesellschaftsrechts insbesondere und umfassend auch zum Thema Betriebstätten im In- und Ausland. Unsere für das Internationale Steuerrecht besonders qualifizierten Rechtsanwälte/Steuerberater/Fachanwälte für Steuerrecht beherrschen zudem die gängigen Fremdsprachen. Sollte es erforderlich sein, lösen wir Konflikte mit den Finanzämtern und Steuerfahndungsstellen auch im Ausland.
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